Grundversorgung Strom

Alle in Deutschland ansässigen Haushaltskund:innen haben Anspruch auf die sogenannte Grundversorgung mit Strom und Gas. Diese sorgt dafür, dass man zu keinem Zeitpunkt ohne Strom oder Gas dasteht und jeder mit Energie beliefert wird – auch wenn kein Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen wurde. Die Grundversorgung mit Strom und Gas ist in Deutschland gesetzlich geregelt.

Was ist Grundversorgung Strom?

Bei der Grundversorgung mit Strom handelt es sich um die Energielieferung an Haushaltskund:innen im Niederspannungsbereich. Die für die Grundversorgung mit Strom herrschenden allgemeinen Preise und Bedingungen sind gesetzlich geregelt. Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und Gas beliefert.

Auskunft, um welchen Energieversorger in der Region es sich bei der Grundversorgung von Strom handelt, geben die örtlichen Netzbetreiber. Die Netzbetreiber der Netzgebiete sind verpflichtet, alle drei Jahre zu prüfen, welches Versorgungsunternehmen die meisten Haushalte beliefert und damit als Grundversorger gilt.

Den Namen des Grundversorgers muss der Netzbetreiber der zuständigen Behörde, i.d.R. der Bundesnetzagentur, mitteilen und im Internet veröffentlichen. [1]

Wer hat das Recht auf Strom-Grundversorgung?

Anspruch auf Grundversorgung Strom haben in Deutschland alle Haushalte, unabhängig davon, wie hoch der Verbrauch ist und ob man beispielsweise einen Stromspeicher im Haus besitzt oder nicht. Die Grundversorgung mit Strom ist in § 36 der Grundversorgungspflicht, dem "Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz)" geregelt. [1]

Warum es das Gesetz für die Grundversorgung mit Strom gibt? Niemand soll hierzulande ohne Strom (z.B. Licht) und Gas (Heizung) auskommen müssen. Um diesen Anspruch jederzeit zu wahren, liefern die Grundversorger eine Kombination aus Ersatz- und Grundversorgung. Worum es sich bei letzterer handelt, wird weiter unten erklärt. [2]

Wie komme ich in die Grundversorgung mit Strom?

Die Grundversorgung Strom greift dann, wenn vor dem Einzug in eine neue Wohnung oder ein Haus kein Versorgungsvertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen wurde. Um in die Grundversorgung mit Strom zu rutschen, ist es lediglich nötig, Energie zu verbrauchen –beispielsweise durch die Betätigung des Lichtschalters. In der Fachsprache wird dies als "konkludentes Verhalten" bezeichnet und es kommt automatisch zum Abschluss eines Energieliefervertrags für die Strom Grundversorgung.

Wer nach dem Umzug im Grundversorgungsvertrag bleiben möchte, muss dies dem Grundversorger schriftlich mitteilen. Das jeweilige Versorgungsunternehmen bestätigt den Vertragsabschluss für die Grundversorgung mit Strom dann ebenfalls schriftlich. Personen, die nicht in der Grundversorgung mit Strom bleiben und den Liefervertrag wechseln wollen, können die Strom-Grundversorgung einfach kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Zuvor sollte man sich jedoch einen neuen Lieferanten suchen. [2]

Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung bei Strom?

Die Unterscheidung zwischen Ersatz- und Grundversorgung mit Strom lässt sich am besten aus der Perspektive der jeweiligen Versorgungsunternehmen erklären. Da der Grundversorger zahlreiche Kund:innen hat, kauft er Strom langfristig geplant ein, um die Grundversorgung mit Strom zu jedem Zeitpunkt zu garantieren. Schließlich kann er die Einkaufsmenge für langjährige Kund:innen stets an deren Anzahl anpassen und so vermeiden, zu viel oder zu wenig Energie zu kaufen. Preisspitzen können abgefangen werden, sodass das Preisniveau stabil bleibt.

Die Ersatzversorgung greift für Kunden, die vorübergehend ohne gültigen Liefervertrag sind – etwa weil ihr ursprünglicher Energieanbieter insolvent ist oder ein Lieferantenwechsel sich verzögert. In dieser Situation ist der Grundversorger verpflichtet, die Versorgungslücke zu schließen. Dafür muss er ungeplant und zu den tagesaktuellen Konditionen Energie hinzukaufen. Da der Grundversorger die für die Ersatzversorgung benötigte Energie kurzfristig am Markt beschaffen muss, unterliegen die Preise tagesaktuellen Schwankungen und können höher ausfallen als in der Grundversorgung.

Die Preise für die ersatzweise Versorgung sind daher weniger stabil als die für die Grundversorgung mit Strom. Hinzu kommen Unterschiede in der Laufzeit der Tarife: Während man die Grundversorgung mit Strom für unbegrenzte Zeit beziehen kann, sind es bei der ersatzweisen Versorgung maximal drei Monate. Anschließend rutscht man automatisch in die Strom-Grundversorgung. Der Unterschied spiegelt sich auch in den Kündigungsfristen wider: Für die Belieferung in der Grundversorgung mit Strom ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen festgelegt, in der ersatzweisen Versorgung gibt es keine Kündigungsfrist. [2]

Neben diesem Vorteil kann es aber auch ein paar Haken beim Wechsel in den Grundversorgungstarif geben. Zum einen können auch die Preise der Grundversorgung mit Strom steigen, weshalb nicht garantiert ist, dass ein Wechsel die langfristig günstigere Option darstellt. Wenn sich die Preise des Grundversorgers und anderer Versorgungsunternehmen ähneln, gilt es also sorgfältig abzuwägen. Schließlich gibt es beim Grundversorger keine Preisgarantien für sechs oder zwölf Monate, wie anderswo üblich.

Ein weiteres Risiko ist, dass viele Grundversorger unterschiedliche Tarife für Neu- und Stammkund:innen anbieten. Neukund:innen, die keinen aktiven Liefervertrag haben oder deren vorheriger Anbieter nicht mehr liefern kann, können für bis zu drei Monate in die Ersatzversorgung eingestuft werden. Diese darf seit der Anpassung des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2022 teurer sein als die Grundversorgung. Der Grund für die Gesetzesänderung war, dass die Beschaffungskosten am Energiemarkt für die kurzfristige Versorgung höher sind als die längerfristige Grundversorgung. Die Versorger dürfen die Preise daher an die tagesaktuellen Börsenpreise anpassen. Verbraucher:innen, die den Anbieter nicht vorher wechseln, müssen die möglichen Preissteigerungen also bis zum Ablauf der ersatzweisen Strom­versorgung zahlen. [3]

Was kostet die Grundversorgung mit Strom?

Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung mit Strom sind Teil des Grundversorgungsvertrags und in der StromGVV festgelegt. Die Bestimmungen betreffen die folgenden Bereiche:

  • Art und Umfang der Versorgung
  • Rechte und Pflichten des Grundversorgers und der Kund:innen
  • Abrechnung der Energielieferung
  • Beendigung des Grundversorgungsvertrags

Der Preis für die Grundversorgung mit Strom kommt durch einen fixen Grundpreis und einen vom Verbrauch abhängigen Arbeitspreis zustande. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Bedingungen und Preise sowie über ihre individuellen ergänzenden Bedingungen zu informieren. [1]

Was gibt es sonst noch über die Grundversorgung Strom und SFC Energy zu wissen?

SFC Energy ist ein führender Anbieter von Lösungen für Brennstoff­zellen, die eine nachhaltige Alternative zur herkömmlichen Grundversorgung mit Strom bieten. Während die Grundversorgung vor allem auf zentrale Netzanbindung setzt, ermöglichen die innovativen Direktmethanol-Brennstoff­zellen und Wasserstoff-Brennstoff­zellen von SFC Energy eine flexible, netzunabhängige Energieversorgung. Besonders in kritischen Situationen, wie der Krisenprävention oder der Absicherung wichtiger Infrastrukturen, gewährleisten sie eine zuverlässige und kontinuierliche Strom­versorgung. So bietet SFC Energy eine zukunftsorientierte Lösung für Bereiche, in denen herkömmliche Stromquellen an ihre Grenzen stoßen.

Fazit

In Sachen Strom ist man entweder Kund:in in der Grundversorgung Strom oder hat einen Sondervertrag mit einem anderen Energielieferanten. Wer keinen besonderen Stromtarif vereinbart hat, wird als Haushaltskund:in in der Strom-Grundversorgung beliefert. Für eine Übergangszeit von höchstens drei Monaten wird man in Ausnahmefällen zudem mit der sogenannten Strom-Ersatzversorgung beliefert. Die allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung mit Strom sind gesetzlich festgelegt und betreffen neben der Art der Versorgung auch die Aufgaben und Rechte des Versorgungsunternehmens sowie der Kund:innen.

Quellen

[1]https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Grundversorgung/start.html
[2]https://www.mvv.de/strom/ratgeber/grund-und-ersatzversorgung-worin-liegen-die-unterschiede#:~:text=Ersatzversorgung%20greift%2C%20wenn%20ihr%20aktueller,also%20keine%20Gedanken%20zu%20machen.
[3] https://www.focus.de/immobilien/wohnen/verbraucherschuetzer-warnen-wechsel-in-die-grundversorgung-verlockt-doch-es-gibt-zwei-fallen_id_157745073.html