Allgemeine Verkaufsbedingungen der
SFC Energy AG

Die SFC Energy (SFC) entwickelt, produziert und vermarktet Direkt-Methanol-Brennstoffzellen-Geräte und Energielösungen.

1 Geschäftsbedingungen, Angebot, Vertragsabschluss

1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von SFC gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

1.2 Sämtliche Bestellungen (telefonisch, E-Mail, Telefax oder Post) erlangen mit ihrem Eintreffen bei SFC für den Besteller Rechtsverbindlichkeit.

1.3 Der jeweilige Kaufvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SFC oder mit einer beidseitigen Anfertigung eines gemeinsamen Kaufvertrags zustande.

2 Lieferfrist, Versand, Lieferung, Gefahrenübergang

2.1 Lieferfrist: Grundlage für eine Lieferverpflichtung von SFC ist die in der Auftragsbestätigung ausgewiesene Lieferfrist.

2.2 Lieferverzug: Bei Lieferverzug ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten.

2.3 Jegliche Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Erfolgt diese nicht oder nicht rechtzeitig, zeigt SFC dies dem Kunden gegenüber an.

2.4 Versand und Gefahrenübergang: Wird statt der Abholung durch den Kunden der Versand des Produkts vereinbart, erfolgt dieser auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung von SFC an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.

3 Preise, Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise ergeben sich aus dem Kaufvertrag bzw. der von SFC erstellten Auftragsbestätigung sowie der Rechnung. Sie gelten ab Geschäftssitz von SFC ohne Versandkosten (Verpackung, Fracht, Transportversicherung, Zoll) und ohne Umsatzsteuer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

3.2 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung ist bei Abholung der Produkte der Kaufpreis bei Übergabe oder per Vorausüberweisung zu zahlen. Bei vereinbartem Versand wird die Versendung erst nach Zahlungseingang vorgenommen. Wird im Ausnahmefall Zahlung erst nach Abholung/Warenausgang vereinbart, bleiben die Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich fälliger zusätzlicher Kosten Eigentum von SFC.

3.3 Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, gehen sämtliche der SFC hieraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.

4 Gewährleistung

4.1 Als vereinbarte Eigenschaften der Produkte gelten ausschließlich diejenigen Eigenschaften, Beschaffenheiten, Leistungsdaten, Funktionalitäten und Qualitätsmerkmale, die in der Produktbeschreibung beschrieben sind. Weitere Beschaffenheitsvereinbarungen bestehen nicht. Insbesondere wird keine Gewähr für die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck übernommen.

4.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist SFC nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

4.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 5 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

4.4 Der Kunde trägt die SFC im Zusammenhang mit der Überprüfung der als mangelhaft gerügten Ware entstehenden Transport-, Arbeits- und sonstigen Kosten, wenn die Mängeluntersuchung ergibt, dass der vom Kunden angezeigte Mangel nicht der Gewährleistungsverpflichtung von SFC unterliegt. Die Kosten der Einsendung von schadhaften Produkten trägt der Kunde in jedem Fall.

4.5 Etwaige Ansprüche des Kunden entfallen insbesondere, wenn mitgelieferte Betriebsanweisungen oder Warnhinweise vom Kunden oder dessen Kunden nicht befolgt werden bzw. das gelieferte Produkt unsachgemäß behandelt oder aufbewahrt wird, der Kunde das Produkt entgegen der Produktbeschreibung von SFC zusammen mit anderen Komponenten, Werkstoffen oder Materialen benutzt oder der Kunde oder ein nicht berechtigter Dritter in die gelieferte Ware eingegriffen oder hieran Änderungen vorgenommen hat.

4.6 Der Kunde wird die ihm von SFC gelieferte Ware unverzüglich untersuchen. Etwaige Mängel sind SFC vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung, bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung anzuzeigen. Im Fall der nicht oder nicht rechtzeitigen Anzeige von Mängeln gilt die gelieferte Ware im Bezug auf diese Mängel als genehmigt. Gewährleistungsansprüche des Kunden gemäß dieser Ziffer 4 sind danach ausgeschlossen.

5 Haftung

5.1 SFC haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei einfach fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen und dann nur begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für SFC vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist eine Haftung von SFC bei einfach fahrlässiger Schadensverursachung ausgeschlossen.

5.2 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren im Falle der Mängelgewährleistung gemäß Ziffer 4 in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

5.3 Die Einschränkungen dieser Ziffer 5 gelten nicht für die Haftung von SFC wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

6 Erfüllungsort, Recht, Gerichtsstand

6.1 Ausschließlicher Erfüllungsort für Liefer- und Zahlungsverpflichtungen ist der Geschäftssitz von SFC.

6.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und SFC kommt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts zur Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München. SFC ist daneben auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

6.3 Sollten eine oder mehrere dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6.4 Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Stand: 18.05.2017

Datenschutz bei SFC Energy

Sicherheit und Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir möchten Sie daher (gem. Art. 13 DSGVO) über die Erhebung Ihrer Daten informieren:

Verantwortlich für die Datenerhebung ist

SFC Energy AG, Eugen-Sänger-Ring, D-85649 Brunnthal
Tel.: +49 89 673 592 0 / E-Mail: info@sfc.com

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen

DataCo GmbH, Dachauer Str. 65, 80335 München
Tel.: +49 89 7400 458 40 / E-Mail: datenschutz@dataguard.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben, um

  • einen Produkteinkauf abzuwickeln, gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.
  • auf Ihren Wunsch kostenlose Service-Artikel zuzusenden (EFOY Firmware Updater), gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
  • Produktinformationen zukommen zu lassen, wenn diese auf Ihren eigenen Wunsch angefordert werden, gem. Art. 6. Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO.
  • die Abwicklung eines Servicefalls Ihres Produktes zu gewährleisten gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

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Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
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Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der SFC Energy AG so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gem. Abgabenordnung (AO), für die jeweilige Aufgabenerfüllung (siehe „Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung“) erforderlich ist.

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, daher haben Sie das Recht Auskunft seitens der SFC Energy AG über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

Widerrufsrecht

Wenn Sie der Verarbeitung durch die SFC Energy AG durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.