Personen, die bei der SFC Energy AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der SFC Energy AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der SFC Energy AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, die eine Gesamtsumme von €20.000 bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten.
Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in SFC-Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die SFC-Aktien (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die SFC-Aktien mitgeteilt werden). Daneben besteht eine Meldepflicht für:
Personen, die bei der SFC Energy AG Führungsaufgaben wahrnehmen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben sowie zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind;
Personen, die in enger Beziehung zu den oben genannten Personengruppen stehen (u.a. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Verwandte, die mit den genannten Personen, seit mindestens einem Jahr in einem gemeinsamen Haushalt leben, aber auch juristische Personen, bei denen o.g. Personen Führungsaufgaben wahrnehmen sowie juristische Personen, Gesellschaften und Einrichtungen, die direkt oder indirekt von einer meldepflichtigen Person kontrolliert werden).
Entsprechende Mitteilungen veröffentlichen wir über die EQS. Die Mitteilungen können Sie auf der Internetseite einsehen unter: eqs-news.com
Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG berichten über die Corporate Governance.
Alle Stimmrechtsmeldungen nach §26 WpHG seit 2008 im Überblick.
Alle WpHG Meldungen der SFC Energy AG über die Ausgabe neuer Aktien.