2007

Entsprechenserklärung

Für das Geschäftsjahr 2007 erklären Vorstand und Aufsichtsrat der SFC Energy AG, dass seit dem 25. Mai 2007, das ist der Tag der Erstnotierung der SFC Smart Fuel Cell-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse, den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit den nachfolgenden Ausnahmen entsprochen wurde und wird:

  • Gemäß Ziffer 3.8 soll für den Fall, dass die Gesellschaft für den Vorstand und den Aufsichtsrat eine D&O-Versicherung abgeschlossen hat, ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden. Die bestehende D&O Versicherung wurde ohne Vereinbarung eines Selbstbehaltes abgeschlossen. Nach Auffassung der Gesellschaft sollte eine D&O Versicherung eine vollständige und umfassende Absicherung eines eventuell eintretenden Risikos bieten, weshalb sie keinen Selbstbehalt für Vorstände und Aufsichtsräte einführen wird.

  • Gemäß Ziffer 4.2 soll bei der Zusammensetzung und Vergütung des Vorstandes eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein. Zudem soll für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbart werden. Im Falle nicht vorhergesehener Entwicklungen können sich unter Umständen einmal festgelegte Vergleichsparameter als unangemessen herausstellen, weshalb kein kategorischer Ausschluss erklärt wird. Der Aufsichtsrat wird von etwaigen nachträglichen Änderungen nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch machen. Um den Vorständen zu ermöglichen, im Falle außergewöhnlich erfolgreicher Arbeit – relativ zu einem festgelegten Vergleichsmaßstab – angemessen an den geschaffenen Werten zu partizipieren, wird kein Cap vereinbart.