Meldepflichten für Geschäfte
von Führungskräften (Directors‘ Dealings)
Personen, die bei der SFC Energy AG Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen sind nach Art. 19 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch (MAR) verpflichtet, der SFC Energy AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Eigengeschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der SFC Energy AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten zu melden, die eine Gesamtsumme von €5.000 bis zum Ende des Kalenderjahres überschreiten.
Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in SFC-Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die SFC-Aktien (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionen oder Optionsscheinen auf die SFC-Aktien mitgeteilt werden). Daneben besteht eine Meldepflicht für:
Entsprechende Mitteilungen veröffentlichen wir über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH). Die Mitteilungen können Sie auf der Internetseite der DGAP einsehen: DGAP